vollziehen

vollziehen

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voll|zie|hen [fɔl'ts̮i:ən], vollzog, vollzogen:
1. <tr.; hat
a) in die Tat umsetzen, ausführen:
eine Trennung vollziehen; eine [Amts]handlung vollziehen; mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig).
Syn.: abwickeln, durchführen, 1 durchziehen (ugs.), erledigen, ins Werk setzen (geh.), machen, realisieren, verrichten, verwirklichen, vollstrecken.
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etwas ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl vollziehen; [an jmdm.] ein Urteil vollziehen (vollstrecken).
Syn.: ausführen, erledigen, verrichten, vollstrecken.
2. <+ sich> nach und nach vor sich gehen, ablaufen:
dieser Vorgang vollzieht sich sehr langsam; in ihr vollzog sich ein Wandel; diese Entwicklung war bereits im 9. Jahrhundert vollzogen.
Syn.: eintreten, sich ereignen, erfolgen, geschehen, kommen, passieren, stattfinden, über die Bühne gehen, vonstattengehen, vorgehen, sich zutragen.

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voll|zie|hen 〈V. tr. 287; hatvollstrecken, durchführen, leisten, in die Tat umsetzen ● eine Strafe, ein Urteil \vollziehen; mit der Trauung auf dem Standesamt ist die Ehe rechtlich vollzogen; \vollziehende Gewalt ausübende Gewalt, Exekutive; →a. gesetzgebend, richterlich

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voll|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]:
1.
a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen:
eine [Amts]handlung v.;
eine Trennung v.;
die Unterschrift v. (leisten);
mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig);
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl v.;
[an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken);
die vollziehende Gewalt (Exekutive).
2. <v. + sich> ablaufen, nach u. nach geschehen, vor sich gehen:
ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht;
in ihr vollzog sich ein Wandel.

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voll|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]: 1. a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen: als Schlusseffekt vollzieht Paulinchen ... an der Spitze ihrer feinen Stiefmama den weitaus tiefsten Knicks (A. Kolb, Daphne 79); eine [Amts]handlung v.; eine Trennung v.; ich konnte damals nicht wissen, ... dass ich einmal den Bruch mit einem System v. würde, an das ich von Kind an geglaubt hatte (Leonhard, Revolution 10); die Unterschrift v. (leisten); mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig); b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen: einen Auftrag, Befehl v.; [an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken); die vollziehende Gewalt (Exekutive). 2. <v. + sich> ablaufen, nach u. nach geschehen, vor sich gehen: ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht; in ihr vollzog sich ein Wandel; Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie sich die Auflösung der Komintern organisatorisch v. wird (Leonhard, Revolution 209); Eine unübersehbare Umwälzung hat sich vollzogen (Nigg, Wiederkehr 192); Ihr Abschied von Schwester Vulgentia ... vollzog sich unter so heißen Tränen, dass sie mit verquollenen Augen auf die alte Cilly zuschritt (A. Kolb, Daphne 113).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vollziehen — Vollziehen, verb. irregul. act. S. Ziehen; ich vollziehe, vollzog, habe vollzogen; zur Wirklichkeit bringen, von Handlungen und Geschäften, wie die minder üblichen vollbringen, vollführen und vollstrecken. Wir aber vollzogen die Schiffahrt von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vollziehen — vollziehen, Vollzug ↑ ziehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • vollziehen — V. (Mittelstufe) etw. in die Tat umsetzen, etw. realisieren Synonym: durchführen Beispiel: Ihre Scheidung wurde noch nicht vollzogen …   Extremes Deutsch

  • vollziehen — abwickeln, ausführen, bewältigen, durchführen, erfüllen, erledigen, [in die Tat] umsetzen, verrichten, verwirklichen, vollführen; (geh.): ins Werk setzen, vollbringen; (bildungsspr.): exekutieren, realisieren; (ugs.): auf die Reihe… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vollziehen — voll·zie·hen; vollzog, hat vollzogen; [Vt] 1 etwas vollziehen (meist als Beamter o.Ä.) eine meist formelle, offizielle Handlung ausführen <eine (Amts)Handlung, die Trauung vollziehen>; [Vr] 2 etwas vollzieht sich etwas geschieht in einem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vollziehen — voll|zie|hen; ich vollziehe; vollzogen; zu vollziehen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • vollziehen — volltrecke …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • vollstrecken — vollziehen; verhängen; exekutieren * * * voll|stre|cken [fɔl ʃtrɛkn̩] <tr.; hat: (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen: [an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe vollstrecken; ein Testament… …   Universal-Lexikon

  • verhängen — vollziehen; vollstrecken * * * ver|hän|gen [fɛɐ̯ hɛŋən] <tr.; hat: 1. (etwas) vor etwas hängen, um es zu verdecken: ein Fenster mit einem Tuch verhängen. 2. als Strafe oder als notwendige und unangenehme Maßnahme anordnen: eine Strafe, Sperre… …   Universal-Lexikon

  • ableisten — vollziehen; absolvieren; durchführen * * * ạb||leis|ten 〈V. tr.; hat〉 leisten, erfüllen ● einen Dienst ableisten; seine Wehrpflicht ableisten * * * ạb|leis|ten <sw. V.; hat: [voll u. ganz, bis zum Ende] leisten: den Wehrdienst, ein Probejahr …   Universal-Lexikon

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